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Diesen Monat haben mehr als 1.000 Personen mit Hilfe von Xpendy ein Abonnement gekündigt.
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Kündigen Sie Ihre Abonnements schnell und einfach über Xpendy!
- Wählen Sie das Abonnement, das Sie kündigen möchten.
- Geben Sie Ihre Daten ein
- Ihr Kündigungsschreiben wird sofort generiert.
- Den Brief ausdrucken oder per Einschreiben versenden lassen für 29,95.
Kein Warten mehr, keine Probleme mehr, die Kündigung war noch nie so einfach!
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Viele Unternehmen machen es schwierig, Verträge zu kündigen. Sie müssen oft viele Schritte durchlaufen und Zeit am Telefon mit der Verkaufsabteilung verbringen, die immer versucht, Sie davon zu überreden, ein Kunde zu bleiben. Wenn Sie über eine Kündigung nachdenken, kommen viele Fragen auf. Wie schreibe ich ein Kündigungsschreiben und was gehört da alles hinein? An welche Adresse soll ich den Brief schicken? Xpendy hat die Recherche für Sie durchgeführt und gibt Ihnen die Möglichkeit, einfach und schnell ein Benachrichtigungsschreiben zu schreiben und zu versenden.
GERICHTLICHER VERGLEICH
abgeschlossen vor dem Handelsgericht Wien, GZ 43 Cg 43/23f, zwischen der klagenden Partei VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Mag. Matthias Strohmayer, LL.M., Rechtsanwalt, Salesianergasse 33/27, 1030 Wien, und der beklagten Partei ROI IS KING GROUP B.V., Prinsenkade 5B, 4811 VB Breda, Niederlande, vertreten durch Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte OG, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, 1100 Wien:
1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es in Österreich im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, bei einem elektronisch (jedoch nicht ausschließlich im Weg der elektronischen Post oder eines damit vergleichbaren individuellen elektronischen Kommunikationsmittels) geschlossenen Fernabsatzvertrag, der den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet und bei welchem der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder die Betätigung einer ähnlichen Funktion erfordert, diese Schaltfläche oder Funktion nicht ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutig auf die Zahlungsverpflichtung hinweisenden Formulierung gut lesbar zu kennzeichnen, insbesondere indem sie stattdessen die Schaltfläche mit „Kleine Zeitung kündigen“, „Kostenloses Konto erstellen“, „Weiter“, „Klicke hier, um deine Kündigung direkt an Kleine Zeitung zu senden!“ oder sinngleich kennzeichnet.
2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es in Österreich im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, bei einem elektronisch (jedoch nicht ausschließlich im Weg der elektronischen Post oder eines damit vergleichbaren individuellen elektronischen Kommunikationsmittels) geschlossenen Fernabsatzvertrag, der den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, den Verbraucher nicht unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, klar und in hervorgehobener Weise auf den Gesamtpreis ihrer Dienstleistung hinzuweisen, insbesondere indem sie den Preis von € 29,95 für das Versenden eines Kündigungsschreibens nur kleingedruckt innerhalb eines Fließtexts oberhalb der Bestellschaltfläche oder den Preis von € 4,95 monatlich für die "Mein Xpendy"-Mitgliedschaft nur kleingedruckt innerhalb eines Fließtexts unter der Bestellschaltfläche anführt.
3. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Österreich zu unterlassen, Daten und insbesondere E-Mail-Adressen von Verbrauchern, die Verbraucher auf der Website der Beklagten in Vorbereitung einer Bestellung in ein Online-Formular eintragen (wobei sie die Bestellung aber nicht tätigen, sondern die Website vor Bestellung verlassen), zu verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben.
4. Die beklagte Partei verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, diesen Vergleich (ausschließlich Punkte 4. und 6.) binnen 14 Tagen auf eigene Kosten mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „GERICHTLICHER VERGLEICH“ sowie mit gesperrt und fett geschriebenen Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern auf ihrem Onlinemedium unter https://www.xpendy.com (mit der Einschränkung auf Nutzer aus Österreich) oder, sollte die genannte Adresse geändert werden, auf jenen Websites, die sie ersetzen, auf weißem Hintergrund in einem rechteckigen Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers unmittelbar für Nutzer aus Österreich erscheint (die Bestimmung der Nutzer aus Österreich erfolgt anhand der IP-Adresse), für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.
Handelsgericht Wien, Abteilung 43 Wien, am 9. April 2024 Mag. Christian Mosser, LL.M., Richter